BARNI-POST AG
Hauptstrasse 39
Postfach 846
6281 Hochdorf
Tel. 041 914 02 60
Fax 041 914 02 77

Mediendaten

Die BARNI-POST

erscheint jeden Mittwoch und wird in über 96'000 Haushaltungen geliefert (100 % Streudichte im Verteilgebiet). Druck schwarz-weiss oder farbig.

Verlag & Redaktion

BARNI-POST AG, Hauptstrasse 39, Postfach 846, CH-6281 Hochdorf.
Telefon 041 914 02 60   Telefax 041 914 02 77
E-Mail: barni-post@bluewin.ch

Schalteröffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr.
Samstag, Sonntag und allgemeine Feiertage geschlossen.

Grössen & Tarife

Tarif Mediendokumentation 2012.pdf

Annahmeschluss

Inserate: Montag, 11.00 Uhr.
Bei Inseraten im Kombi mit dem Woche-Pass ist der Annahmeschluss am Montag, 8.00 Uhr.
Sistierungen oder Änderungen müssen bis Freitag, 12.00 Uhr, fünf Tage vor Erscheinen, schriftlich oder telefonisch beim Verlag gemeldet werden.

Platzierungswünsche

Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten aber nicht als verbindlich. Erscheint ein Inserat aus technischen Gründen auf einer anderen Seite, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.

Themenseiten

In folgenden Wochen werden wir eine Rubrik zu diesen Themen im Heft erstellen:

 

KW 02-07    Fasnacht

KW 17         Luga

KW 19         Muttertag

KW 28         Lehrabschlussprüfungen

KW 37-39    Wildsaison

KW 42         Zugermesse 

Reservation

Titelseiten, letzte Seiten und ganze Seiten im vorderen Teil können nur direkt beim Verlag reserviert werden.

Erscheinungsweise

Einmal wöchentlich, am Mittwoch.

Bei einem schweizweiten Feiertag am Montag, erscheint die Barni-Post am Donnerstag. Der Inserateannahmeschluss ist dann am Dienstag 11 Uhr.

Druckverfahren

Rotations-Offset

Druckfehler

Druckfehler, welche die Werbebotschaft des Inserates nicht verändern, werden nicht entschädigt.

Mehrpreise

Chiffre-Gebühr: Fr. 30.-, Gut zum Druck: Fr. 30.-.

Satzherstellung

Erfolgt durch den Verlag und ist im Inseratepreis inbegriffen. Der Verlag behält sich das Recht vor, aufwändige Satzarbeiten separat in Rechnung zu stellen.

Betriebsferien

An folgenden Daten erscheint keine Barni-Post:
28. Dezember 2011 / 04. Januar 2012 / 18. Juli 2012 / 25. Juli 2012 / 01. August 2012